WertsVerkehrsrecht Jetzt Fall prüfen

Ihr Anwalt für Verkehrsrecht in Nürnberg

Bußgeldbescheid, drohendes Fahrverbot, Strafbefehl oder Anklage wegen einer Verkehrsstraftat? Wir verteidigen Sie im Bußgeldverfahren und im Verkehrsstrafrecht – vor dem Amtsgericht Nürnberg, dem Landgericht Nürnberg-Fürth und gegenüber den Bußgeldbehörden. Ersteinschätzung kostenfrei und unverbindlich.

Rückmeldung in der Regel noch am selben Werktag.

Kostenfreie Ersteinschätzung unverbindlich und ohne Risiko
Bußgeld und Strafverfahren OWi-Verteidigung und Verkehrsstrafrecht
Kanzlei in der Metropolregion Sitz in Erlangen, vor Ort bei Terminen in Nürnberg
Rechtsschutz willkommen Deckungsanfrage übernehmen wir

Verteidigung in Nürnberg – Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafrecht

Ob geblitzt auf dem Frankenschnellweg, Bußgeldbescheid aus Viechtach oder Strafbefehl vom Amtsgericht Nürnberg: Wir prüfen Messung, Akte und Verfahren im Detail und entwickeln eine eigene Verteidigungsstrategie für Ihren Fall.

Bußgeldbescheid erhalten

Geschwindigkeit, Rotlicht, Abstand oder Handy am Steuer – viele Bescheide sind angreifbar, von der Messung bis zur Zustellung. Wir nehmen Akteneinsicht und prüfen jeden Angriffspunkt.

Bescheid prüfen lassen →

Fahrverbot droht

Regelfahrverbot ab 31 km/h zu viel innerorts, bei Rotlicht- und Abstandsverstößen oder als Wiederholungstäter. Gerade wer beruflich fährt, hat gute Argumente – in geeigneten Fällen lässt sich das Fahrverbot abwenden oder umwandeln.

Fahrverbot abwenden →

Strafbefehl oder Anklage

Unfallflucht, Trunkenheitsfahrt, Gefährdung des Straßenverkehrs: Jetzt geht es um Vorstrafe und Fahrerlaubnis. Wir verteidigen gegenüber der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth und vor den Nürnberger Strafgerichten – Einspruchsfrist beim Strafbefehl: zwei Wochen.

Verteidigung anfragen →

Entziehung der Fahrerlaubnis / MPU

Ob das Strafgericht entzieht (§ 69 StGB) oder die Führerscheinstelle Eignungszweifel geltend macht und eine MPU anordnet: Wir kennen beide Wege, gehen gegen die vorläufige Entziehung (§ 111a StPO) vor und begleiten die Neuerteilung.

Führerschein retten →

Zwei Wochen – mehr Zeit bleibt Ihnen nicht

Bußgeldbescheid und Strafbefehl werden nach zwei Wochen ab Zustellung rechtskräftig (§ 67 OWiG, § 410 StPO). Senden Sie uns Ihre Unterlagen deshalb am besten sofort – wir kümmern uns um die fristwahrenden Schritte.

Ihre Verfahrensbeteiligten in Nürnberg – wir kennen die Abläufe

Verkehrssachen aus Nürnberg laufen über feste Stationen. Wir wissen, wer zuständig ist und wo anzusetzen ist.

  • Zentrale Bußgeldstelle Viechtach Bayerisches Polizeiverwaltungsamt – erlässt die Bußgeldbescheide für polizeiliche Verkehrsverstöße in ganz Bayern, auch rund um Nürnberg.
  • Stadt Nürnberg Kommunale Verkehrsüberwachung – zuständig für städtische Messungen und deren Bußgeldverfahren.
  • Amtsgericht Nürnberg Verhandelt Bußgeldsachen nach Einspruch sowie Verkehrsstrafsachen erster Instanz.
  • Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth Führt die Ermittlungsverfahren bei Verkehrsstraftaten – vom ersten Anhörungsbogen bis zur Anklage oder Einstellung.
  • Landgericht Nürnberg-Fürth Berufungs- und Beschwerdeinstanz, etwa bei der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis.
  • Führerscheinstelle Fahrerlaubnisbehörde – zuständig für MPU-Anordnungen, verwaltungsrechtliche Entziehung und Neuerteilung.

In drei Schritten zur kostenfreien Falleinschätzung

1

Formular ausfüllen

Schildern Sie kurz den Vorwurf und laden Sie Ihre Unterlagen hoch – Bußgeldbescheid, Strafbefehl oder Anklageschrift als Foto oder PDF.

2

Wir melden uns

Sie erhalten in der Regel noch am selben Werktag eine Rückmeldung – telefonisch oder per E-Mail, wie Sie es wünschen.

3

Einschätzung erhalten

Wir sagen Ihnen offen, welche Erfolgsaussichten bestehen und was das weitere Vorgehen kostet. Erst dann entscheiden Sie.

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Häufige Fragen aus Nürnberg

Muss ich für die Beauftragung nach Nürnberg oder Erlangen kommen?

Nein. Die Ersteinschätzung und die Mandatsabwicklung laufen vollständig digital und telefonisch – Unterlagen wie Bußgeldbescheid, Strafbefehl oder Anklageschrift laden Sie einfach im Formular hoch. Nur wenn in Ihrer Sache tatsächlich verhandelt wird, findet der Termin vor dem zuständigen Gericht statt, etwa dem Amtsgericht Nürnberg.

Wer erlässt in Nürnberg die Bußgeldbescheide?

Das hängt davon ab, wer gemessen hat: Für Verstöße, die die bayerische Polizei festgestellt hat, ist die Zentrale Bußgeldstelle im Bayerischen Polizeiverwaltungsamt (Viechtach) zuständig; für kommunale Messungen die Stadt Nürnberg. Für das gerichtliche Verfahren nach einem Einspruch ist das Amtsgericht am Tatort zuständig – in Nürnberg also das Amtsgericht Nürnberg.

Was passiert nach meinem Einspruch beim Amtsgericht Nürnberg?

Hilft die Bußgeldstelle dem Einspruch nicht ab, gibt sie das Verfahren über die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht ab. Dort wird über den Vorwurf verhandelt – oder das Verfahren wird ohne Hauptverhandlung eingestellt bzw. im Beschlusswege entschieden. Wir vertreten Sie in jedem Stadium; in vielen Fällen kann das Gericht Sie vom persönlichen Erscheinen entbinden.

Übernehmen Sie auch Verkehrsstrafsachen vor den Nürnberger Gerichten?

Ja. Wir verteidigen bei Vorwürfen wie Unfallflucht, Trunkenheits- oder Drogenfahrt und Gefährdung des Straßenverkehrs – im Ermittlungsverfahren gegenüber der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth, in der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Nürnberg und in der Berufung vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth. Auch gegen eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 111a StPO) gehen wir vor.

Was kostet die Ersteinschätzung?

Nichts – sie ist kostenfrei und unverbindlich. Erst wenn Sie uns beauftragen, entstehen Kosten; besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese in der Regel die Verfahrenskosten. Die Deckungsanfrage stellen wir für Sie.

Wie schnell muss ich reagieren?

Bußgeldbescheid und Strafbefehl werden nach zwei Wochen ab Zustellung rechtskräftig (§ 67 OWiG, § 410 StPO). Melden Sie sich deshalb sofort nach Erhalt – wir übernehmen die fristwahrenden Schritte.

Kostenlose Ersteinschätzung anfordern

Füllen Sie das Formular aus – wir melden uns in der Regel noch am selben Werktag bei Ihnen. Kostenfrei und unverbindlich.

Ihre Angaben werden verschlüsselt übertragen und ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet.

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